Forschungspartner im Software Campus

Das BMBF und die Unternehmen („Industriepartner“) finanzieren den Software Campus zu gleichen Teilen. Für akademische Einrichtungen ist die Teilnahme am Programm kostenfrei, sie entsenden ihre talentiertesten Promovierenden zum Auswahlprozess und verwalten die Fördergelder des BMBF an Ihren Instituten.

Im Software Campus sind langjährige, sogenannte feste Forschungspartner engagiert, seit 2023 können sich auch Promovierende der Informatik und Informatik-nahen Fächern an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen sowie universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen – die (noch) nicht fester Partner im Software Campus sind – für das Programm bewerben.

Für diese neuen Forschungspartner gilt:

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Jede Einrichtung, von der Promovierende im Software Campus gefördert werden, tritt für die Projektlaufzeit über den Rahmenvertrag und Kooperationsvertrag dem Programm bei.

Die Zuwendungen werden als Einzelvorhaben anhand eines Antrags auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis (AZAP/ AZK) und einer Vorhabenbeschreibung gewährt.

Für jede in das Programm aufgenommene Person erhält deren akademische Einrichtung bis zu 115.000€ Förderung in Form einer Zuwendung bzw. Zuweisung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Diese Fördermittel sind an das geförderte Projekt des Teilnehmers/der Teilnehmerin gebunden und können nicht übertragen werden. Das Budget wird von der Einrichtung beantragt, an der das Team angestellt wird.

Die Universitäten erhalten zusätzlich 20% der Fördersumme als Projektpauschale (max. 23.000€)

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Empfänger*innen der Förderung im Rahmen des Software Campus sind verpflichtet, jährlich schriftlich an den DLR Projektträger zu berichten sowie nach Projektende einen Abschlussbericht einzureichen.